28. März 2017

BBU kritisiert Niedersachsens Einstieg in die Förderung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten


Mit Empörung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) auf die erteilte Bohrgenehmigung für die Firma Lauenhagengas reagiert. Geplant ist die Förderung der Kohflözgasvorkommen im niedersächsischen Lüdersfeld. Hatte die niedersächsische Landesregierung bislang eine kritische Haltung zur Gasförderung in unkonventionellen Lagerstätten an den Tag gelegt, zeigt sich jetzt, dass sie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bei Bohrgenehmigungen problemlos gewähren lässt. Davon profitieren die Gasförderunternehmen, während Mensch und Natur das Nachsehen haben. Der BBU fordert die Landesregierung auf, dem ein Ende zu bereiten.

In der Fracking-Diskussion hatte die Landesregierung versucht, Tight-Gas-Reservoirs zu konventionellen Lagerstätten zu erklären und damit einem Fracking-Verbot in diesen Gesteinsschichten zu entgehen. Doch diese Argumentation greift hier nicht: Bei den Kohleflözgasvorkommen handelt es sich eindeutig um unkonventionelle Lagerstätten, deren Erkundung und Ausbeutung sich verbieten sollte. Doch auch hier gibt Niedersachsen nun den Startschuss.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Erfahrungen damit sind in Deutschland praktisch nicht vorhanden. Dennoch wird leichtfertig ohne jede Umweltverträglichkeitsprüfung oder Öffentlichkeitsbeteiligung die Genehmigung erteilt. Die Region Schaumburg wird so zum Freilandexperiment. Dabei ist gerade dieser Standort denkbar ungeeignet. Die geringe Tiefenlage bietet kaum eine Überdeckung. Der Standort ist vom früheren Kohlebergbau zerrüttet und schon heute lassen sich Methanausgasungen aus dem Untergrund beobachten.“

Offenbar wiederholt das Land die Fehler, die schon zur verborgenen Etablierung des Frackings führten. Anstatt die Folgen einer Technik vorab zu ermitteln und zu bewerten, wird ohne Hemmungen losgebohrt. Damit werden Fakten und künftige Standards geschaffen, die sich kaum noch korrigieren lassen. Es stellt sich auch die Frage, wer für mögliche Schäden dieser Gasförderung aufkommt.

Während das LBEG von einer umfassenden Beteiligung des Landkreises spricht, wurde diesem nach Informationen des BBU der Bohrbetriebsplan jedoch gar nicht vorgelegt. Zugleich ist dem BBU unverständlich, wie Wasserbehörde und Landrat auf dieser lückenhaften Basis ihr Einvernehmen erklären können, auf das sich das LBEG nun bezieht.

Der BBU fordert daher die niedersächsische Landesregierung auf, das LBEG anzuweisen, die Bohrgenehmigung unverzüglich zurückzunehmen.

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